Wieso Fachberater für internationales Steuerrecht?
Mit internationalem Steuerrecht (= Aussensteuerrecht) sind die Ertragsteuern gemeint. Wohnt ein Bürger in dem einen Land und hat Einkommen aus einem anderen Land, dann möchten beide Länder Steuern haben. Da Ertragsteuersätze auch über 50 % liegen können, wäre es möglich, dass mehr als das gesamte Einkommen an Steuern zu zahlen sind. Um das zivilisiert zu regeln, gibt es im deutschen Steuerrecht viele Sonderregelungen. Außerdem werden diese Regeln noch von Abkommen zwischen den beteiligten Ländern ergänzt.
Das Aussensteuerrecht ist ein reißender Fluß mit vielen Untiefen und Stromschnellen. Um als betroffenes Unternehmen da unbeschadet durchzukommen, braucht es erfahrene Lotsen. Die Steuerberaterkammer bestellt Steuerberater, die ihr Können und ihre Erfahrung nachgewiesen haben, zu Fachberatern für internationales Steuerrecht.
Für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt die Teilnahme an einem auf die Fachberaterbezeichnung vorbereitenden Lehrgang voraus, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden betragen.